Sauberkeit ist bei uns (k)eine Frage der Ansicht
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Der neue RAHMENTARIFVERTRAG in der Gebäudereinigung ist da.

Dieser ist gültig zum 01.01.2012 und steht hier als Download bereit!


 

Wir sind zum 01.08.2011 umgezogen!

Unsere neue Anschrift:

Peter-Jakob-Busch-Straße 20

47906 Kempen

Auch unsere Rufnummer hat sich geändert:

Tel: 02152-80907-30

FAX: 02152-80907-40

  

Unsere Bürozeiten


Montag, Mittwoch, Freitag:   12:00 - 16.00 Uhr durchgehend.
Dienstag, Donnertag, Samstag wie Sonntag: nicht besetzt

Bei wichtigen Fragen, Bitte ich Sie uns ein

Fax an 02152-80907-40 oder Email: info@bull-facilty.de zusenden.

 

Terminvereinbarung
Für eine persönliche Beratung oder zur Besprechung Ihres Bauvorhabens
vereinbaren Sie bitte einen Vor-Ort-Termin.

 


 

Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben - wir bieten Nützliches sowie Effizientes aus dem  Bereich des Facility Managements oder des Gebäudemanagements.

Die Firma Bull Gebäudedienste  unterstützt Sie in Bereich:

  • infrastruktuellen Gebäudemanagement
  • der technischen Betreuung und Verwaltung Ihres Gebäudes
  • der technischen Betreuung Ihrer Wohnungen sowie aller Anlagen und Einrichtungen
  • der flexiblen Versorgung durch unser fachkundiges, geschultes und kompetentes Personal.

Wir erstellen mit Ihnen ein Konzept, das völlig auf Ihre Anforderungen eingeht und ausgerichtet ist.

 


 

Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Gebäudereiniger-Handwerk

 

Das Bundesministerium der Finanzen, der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt schließen sich zu einem branchenbezogenen Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zusammen. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass

    • die Schwarzarbeit in Deutschland im Gebäudereiniger-Handwerk ein Niveau erreicht hat, das gesetzestreue Betriebe sowie Arbeitnehmer schädigt und nicht hinnehmbare Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungsträgern und dem Fiskus verursacht
    • durch die Schwarzarbeit viele Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren, weil Betriebe, die sich an Recht und Gesetz halten, gegenüber der illegalen Konkurrenz keine faire Chance im Wettbewerb mehr haben. 

Unsere Ziele: 

    • Einhaltung der Mindestlöhne
    • präventives Handeln zur Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
    • Schärfung eines allgemeinen Bewusstseins für die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
    • fairer Wettbewerb unter gleichen Bedingungen statt ruinöse Preiskonkurrenz durch illegale Praktiken
    • ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und der Beiträge zur Sozialversicherung durch alle Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks
    • konsequenter Gesetzesvollzug gegenüber Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Auftraggebern bei der Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

 

Unsere Kontrollmaßnahmen: 

    • öffentlich in einem Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung antreten,
    • die Information der Öffentlichkeit über die schädlichen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie über die Folgen von Gesetzesverstößen verstärken,
    • den Informationsfluss zwischen den Verbänden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung vor Ort weiter verbessern,
    • auf regionaler Ebene Strukturen zur Unterstützung des bundesweiten Bündnisses schaffen,
    • unter Leitung des Bundesministeriums der Finanzen einen Arbeitskreis auf Bundesebene einrichten, der praktische Ansätze zur verbesserten Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Gebäudereiniger-Handwerk erarbeitet und dazu auch die Wirksamkeit der geltenden gesetzlichen Regelungen sowie ggfs. deren Änderung erörtert.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt über diese Bündnisaktivitäten hinaus weitere intensive Prüfmaßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Gebäudereiniger-Handwerk durch. Im Vordergrund stehen dabei folgende Schwerpunkte: 

    • regelmäßige Kontrollen auch außerhalb allgemein üblicher Arbeitszeiten sowie am Wochenende
    • verstärkte Ausrichtung der Kontrollen auch auf aktuelle Verschleierungsformen gewerbsmäßiger Schwarzarbeit

Quelle: www.zolle.de 

Bündnispartner sind:

Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV)
Bundesministerium der Finanzen


Informieren Sie sich >>hier<< über unser gesamtes Leistungsspektrum.

 

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